In einem Unternehmen steht und fällt der Erfolg auch mit der Qualität der IT-Struktur. Verlässlichkeit, Flexibilität und Sicherheit sind dabei entscheidend – und genau dafür stehen wir mit unserem Know-How an Ihrer Seite.
Mit über 30 Jahren Erfahrung in Softwareentwicklung, Netzwerk- und Kommunikationstechnik, Windows-Netzwerken und Systemsicherheit bieten wir Ihnen alles aus einer Hand: von alltäglichen IT-Fragen bis hin zu komplexen Lösungen und individueller Software.
Wir bieten ein umfassendes Portfolio rund um Ihre IT-Infrastruktur – zuverlässig, kompetent und ehrlich.
Installation, Wartung und Fehlerbeseitigung in Windows-Netzwerken
Serverinstallation, Einrichtung und Exchange-Server Betreuung
Installation und Einrichtung aller Arbeitsplätze im Unternehmen
Firewall, Router, VPN und Virenschutz – Ihr Schutzschild gegen Bedrohungen
Konzepte für zuverlässige Backup-Strategien und Ausfallsicherheit
ISDN und VoIP/SIP-Lösungen – moderne Kommunikation im Betrieb
Ausfallsicherung und Redundanzkonzepte für maximale Verfügbarkeit
Planung, Erneuerung und Erweiterung Ihrer IT-Infrastruktur
Professionelle Webpräsenz für Ihr Unternehmen
Individuelle Software – maßgeschneidert für Ihre Prozesse und Anforderungen.
Zur Optimierung Ihrer Geschäftsprozesse wird an vielen Stellen eine speziell abgestimmte Software benötigt. Und nicht immer bietet Software „von der Stange" ausreichende Möglichkeiten.
Natürlich lässt sich vieles mit Tabellenkalkulation bewerkstelligen – doch das kostet wertvolle Zeit, ist fehleranfällig, unübersichtlich und oft unsicher. Nutzen Sie die Möglichkeit, eine auf Ihre Anforderungen zugeschnittene Software entwickeln zu lassen.
Speziallösungen für besondere Anforderungen – praxiserprobt und zuverlässig.
Die vollständige Softwarelösung für KFZ-Betriebe – Terminmanagement, Auftragssteuerung und Werkstattorganisation aus einer Hand.
Mehr erfahrenKopiert VHD und VHDX-Dateien eines laufenden Virtual-Server-Hostsystems ohne Unterbrechung des Betriebs – mit E-Mail-Benachrichtigung.
Mehr erfahrenZentralisiert die Organisation von Server-Backups mit DriveSnapshot und sendet konsolidierte E-Mail-Berichte über alle Sicherungsläufe.
Mehr erfahrenUnterstützt die Auswertung von Memory-Leak-Reports aus FastMM4 und FastMM5 – übersichtlich, schnell und präzise analysiert.
Mehr erfahrenKleines, lokales Archivierungsprogramm für privates und geschäftliches Dokumentenmanagement – ohne Cloud, ohne Abhängigkeiten.
Mehr erfahrenWir freuen uns auf Ihre Nachricht und antworten so schnell wie möglich.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Wortmann-Software GmbH (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Bereitstellung und Nutzung der Software T-Planer 4 (nachfolgend „Software"), einschließlich Lizenzierung, Support und Updates, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von diesen AGB nicht betroffen.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
2.1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software T-Planer 4, einen KFZ-Terminplaner für Autohäuser und Werkstätten, zur Nutzung bereit. Die genauen Leistungen (z. B. Lizenzumfang, Support, Updates) ergeben sich aus dem individuellen Vertrag oder Angebot.
2.2. Die Software kann je nach Vereinbarung als On-Premise-Lösung (Installation auf Kunden-Hardware) oder als Software-as-a-Service (SaaS, Cloud-basierte Nutzung) bereitgestellt werden.
2.3. Der Anbieter gewährt dem Kunden ein Nutzungsrecht gemäß § 3 dieser AGB. Der Quellcode der Software wird nicht überlassen.
2.4. Die Software entspricht den im Vertrag oder Angebot beschriebenen Spezifikationen.
3.1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht ein, die Software im Umfang der erworbenen Lizenz für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
3.2. Die Nutzung ist auf die im Vertrag festgelegte Anzahl an Arbeitsplätzen, Geschäftsstellen oder Nutzern beschränkt.
3.3. Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen (außer vertraglich vereinbarte Backups), dekompilieren, an Dritte weitergeben, vermieten oder verleihen.
3.4. Bei SaaS-Nutzung erfolgt der Zugriff über das Internet. Der Kunde erhält keine physische Kopie der Software.
4.1. Bei On-Premise-Nutzung stellt der Anbieter die Software als Download oder auf einem Datenträger bereit.
4.2. Bei SaaS-Nutzung erfolgt die Bereitstellung durch Freischaltung des Zugangs.
4.3. Der Kunde ist für die Bereitstellung einer geeigneten Hardware- und Softwareumgebung verantwortlich.
4.4. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.
5.1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Bei einmaliger Lizenzierung ist die Vergütung nach Lieferung fällig. Bei SaaS-Nutzung erfolgt die Abrechnung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus.
5.3. Halbjährlich oder jährlich sind erst ab 01.01.2026 verfügbar.
5.4. Bei Lizenzprodukten (T-Planer) wird eine Nutzungslizenz erst nach Zahlungseingang oder nachgewiesener Zahlung erstellt.
5.5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
6.1–6.5. Der Kunde stellt sicher, dass die Software nur von autorisierten Nutzern verwendet wird, schützt Zugangsdaten, informiert den Anbieter über Sicherheitsvorfälle, sichert seine Daten regelmäßig und nutzt die Software im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht.
7.1. Bei SaaS-Nutzung garantiert der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, ausgenommen geplante Wartungsfenster (48 Stunden Vorankündigung).
7.2. Supportleistungen werden gemäß dem vereinbarten Supportvertrag erbracht.
7.3. Der Anbieter stellt Updates und Upgrades nach eigenem Ermessen bereit.
8.1–8.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Bei Mängeln hat der Anbieter das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind gemäß § 9 geregelt.
9.1–9.5. Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
10.1–10.3. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Bei SaaS-Nutzung wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
On-Premise-Lizenzen: Unbefristet. SaaS-Nutzung: Mindestlaufzeit 12 Monate, danach monatlich kündbar mit 30 Tagen Frist. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
12.1–12.3. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen geheim und nutzen sie nur für vertragliche Zwecke. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
13.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Gerichtsstand ist Holzminden.
13.3. Teilnichtigkeit der AGB lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
Wortmann-Software, Ringstraße 23, 37619 Bodenwerder, Deutschland
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Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 16. Juni 2025 aktualisiert.
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